Das seit 1.Juli 2010 geltende Hundegesetz in Dänemark sorgte europaweit für Schlagzeilen und heftige Proteste. Viele Hundehalter mieden das generell als hundefreundlich bekannte Urlaubsland seither und entschieden sich stattdessen für einen Aufenthalt in weniger riskanten Ländern oder genossen ihre Ferien mit Hund direkt an der heimischen Nordsee. Dem anhaltenden Druck der Öffentlichkeit und der Tourismusbranche sowie der konsequenten Gegenwehr von Tierschutzorganisationen ist es zu verdanken, dass die dänische Regierung das Gesetz jetzt entschärft hat. Das neue Hundegesetz tritt ab 1. Juli 2014 in Kraft und dürfte bei Einheimischen und Touristen für Erleichterung sorgen.
4 Jahre umstritten - Jetzt gekippt
Vier Jahre galt das strenge Hundegesetz in Dänemark, wovon neben Einheimischen Hundehaltern auch Urlauber betroffen waren. Zwar ist bisher kein Fall bekannt, der eine Einschläferung oder Tötung eines Urlaubshundes nach sich zog, die Konsequenzen für den Tourismus waren trotz allem markant. Denn viele ausländische Hundehalter zogen Urlaubsziele mit weniger harten Gesetzen vor, aus Sorge um ihre vierbeinigen Begleiter. Zahlreiche Tierschutzvereine wie TASSO beurteilten das Gesetz als kritisch. Der tierschutzpolitische Sprecher von TASSO Mike Ruckelshaus äußerte beispielsweise: "Dänemark manövriert sich als Urlaubsland für Hundebesitzer immer mehr ins Abseits". Und damit sollte Ruckelshaus Recht behalten. Die Stimmen gegen das Gesetz waren von Beginn an in hoher Zahl vertreten. Neben Dan Jørgensen, dem dänischen Minister für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei engagierte sich die Tourismusbranche für eine Entschärfung der Vorschriften. Beispielsweise machte sich die Ferienhausvermittlung SONNE UND STRAND in Kooperation mit dem Branchenverband für dänische Ferienhausvermittlungen jahrelang stark für ein verbessertes Hundegesetz in Dänemark. Hinzu kamen die Proteste von Tierschutzorganisationen, die sich gegen Rasselisten und die juristisch fragwürdigenden Vorschriften zur Einschläferung einsetzten.
Die Änderungen ab 1.Juli 2014
Bisher durften Grundstückseigentümer streunende Hunde, die sich wiederholt unerlaubt auf ihrem Gelände aufhielten, erschießen. Ein Gesetz, das vielen Angst machte. Durch die Novellierung wurde die Regelung gelockert. Ab sofort ist es Grundstückeigentümern nicht mehr erlaubt auf fremde Hunde zuschießen. Alternativ werden Hundebesitzer, deren Hunde sich unerlaubt auf fremdem Eigentum befanden mit einem Bußgeld von maximal 270 Euro belangt. Eine Lösung, die sicherlich jedem Hundebesitzer entgegenkommt. Nicht weniger streng ging die dänische Regierung bisher mit Hunden um, die für Bissverletzungen verantwortlich waren. Sie konnten ohne juristische Prüfung beschlagnahmt und eingeschläfert werden. Welche Rasse hier betroffen war, spielte keine Rolle. Dank der Entschärfung des Hundegesetzes wurde auch hier eine Besserung erzielt. Ab 1. Juli 2014 dürfen Hundehalter einen unabhängigen Sachverständigen (Tierärzte) hinzuziehen, der entscheidet ob eine Beißerei aufgrund eines natürlichen Verhaltens verursacht wurde. Eine Anfechtung vor Gericht seitens der Hundehalter für den Fall, dass die dänische Polizei mit dem Urteil des Sachverständigen nicht übereinstimmt, ist ab sofort möglich. Während ein Fall gerichtlich verhandelt wird, ist ein Tierheim als Unterbringungsort vorgesehen.
Verbot zur Haltung, Züchtung und Einfuhr der 13 als gefährlich eingestuften Hunderassen bleibt weiterhin bestehen. Hier konnte bisher keine Anpassung durchgesetzt werden. Folgende Rassehunde sind hiervon betroffen:
Urlauber, die einen Rassehund dieser Liste halten, sollten aufgrund des Verbots dringend von einer Einreise nach Dänemark absehen.
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