Für Neuhundebesitzer überwiegen meist die Vorteile des vierbeinigen Familienzuwachses. Dabei wird jedoch oft vergessen, dass Hundehalter auch gewisse Pflichten haben, bei deren Nichteinhaltung empfindliche Strafen drohen.
Wieso muss der eigene Hund versichert werden?
Für viele Hunde lohnt sich der Abschluss einer sogenannten Hundehaftpflichtversicherung. Denn wenn der eigene Hund durch den Spieltrieb oder einfach durch einen Unfall Schäden an Gegenständen oder gar Menschen verursacht, dann besagt die Rechtslage, dass der Hundehalter für diese Schäden aufzukommen hat. Für solch einen Fall gibt es die Hundehaftpflichtversicherung, welche in manchen Bundesländern bereits verpflichtend ist.
Für welche Hunde ist eine Versicherung vorgeschrieben?
In Nordfriesland gibt es noch keine generelle Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflicht-versicherung. Jedoch wurden einige Hunde durch das Bundesland Schleswig-Holstein als besonders gefährlich eingestuft. Um welche Rassen es sich dabei handelt, ist dem § 3 der Hundeverordnung Schleswig-Holsteins zu entnehmen. Um eine Erlaubnis zu bekommen, einen als gefährlich eingestuften Hund zu halten, ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht-versicherung vorgeschrieben. Diese muss laut § 9 des Gefahrhundegesetzes mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden sowie von 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen worden sein.
Auf Reisen mit dem Hunde
Nach Abschluss der geeigneten Versicherung können Hundebesitzer auch unbesorgt mit ihrem Vierbeiner in den Urlaub fahren. Nordfriesland eignet sich dabei besonders, da die weitläufigen Strände das reinste Paradies für Hunde sind, welche sich hier richtig austoben können. Zudem ist die frische Meeresluft nicht nur für den Menschen gesundheitsfördernd, sondern auch für Hunde.
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